Der Vorstand der Schützenbruderschaft ist neben den Mitgliedern (Mitgliederversammlung jedes Jahr im Januar) das entscheidende Organ der Schützenbruderschaft. Er leitet den Verein, führt Versammlungen durch, entscheidet über die Geschäfte des Vereins und organisiert Veranstaltungen, Treffen und sonstige Aktivitäten. Je nach Zuständigkeit teilt ein Vorstandsmitglied weitere Offiziere zur Mithilfe und Unterstützung ein.
Nachfolgend die Zusammensetzung des Vorstands!
Geschäftsführender oder laut Satzung gesetzlicher Vorstand:
1. Brudermeister
2. Brudermeister
1. Kassierer
Weitere Vorstandsmitglieder:
2. Kassierer
1. Schriftführer
2. Schriftführer
Oberst (alte Schützen)
Oberst (junge Schützen)
1. Fahnenmeister
2. Fahnenmeister
1. Schießmeister
2. Schießmeister
Hinzu kommt als ordentliche geborene Mitglieder der Präses (Geistlicher) sowie für 2 Jahre die beiden amtierenden Majestäten.
Die Amtszeit eines jeden Vorstandsmitglieds (außer amtierende Majestäten) beträgt 4 Jahre.
Turnusmäßige werden alle 2 Jahre (im ungeraden Jahr) der
2. Brudermeister
1. Kassierer
Oberst (alte Schützen)
Oberst (junge Schützen)
2. Schriftführer
1. Fahnenmeister
2. Schießmeister
sowie
Turnusmäßige werden alle 2 Jahre (in dem darauffolgenden ungeraden Jahr) der
1. Brudermeister
2. Kassierer
1. Schriftführer
2. Fahnenmeister
1. Schießmeister
von der Mitgliederversammlung gewählt.