Der Vorstand der Schützenbruderschaft ist neben der Mitgliederversammlung (jedes Jahr im Januar) ein Organ der Schützenbruderschaft. Er leitet den Verein, führt
Versammlungen durch, entscheidet über die Geschäfte des Vereins und organisiert Veranstaltungen, Treffen und sonstige Aktivitäten. Je nach Zuständigkeit teilt ein Vorstandsmitglied weitere Offiziere
zur Mithilfe und Unterstützung ein. Er setzt sich aus folgenden Ämtern zusammen: 1. Brudermeister, 2. Brudermeister, Kassierer (geschäftsführender oder laut Satzung gesetzlicher Vorstand), 2.
Kassierer, Schriftführer, 2. Schriftführer, Oberst (alte Schützen), Schießmeister, 2. Schießmeister, Fahnenmeister und 2. Fahnenmeister. Diese Posten haben eine turnusmäßige Amtszeit von 4 Jahren.
Sie werden zur Hälfte alle 2 Jahre im ungeraden Jahr (kein Schützenfest!) von der Mitgliederversammlung gewählt. Hinzu kommen als ordentliche geborene Mitglieder der Präses (Geistlicher) und die im
jeweiligen Geschäftsjahr amtierenden Könige.